Georgette
Georgette ist ein hormonales Kombinationsverhütungsmittel mit Ethinylestradiol und Desogestrel, das bei täglicher Einnahme eine sehr hohe Verhütungssicherheit bietet.
Das Präparat hemmt den Eisprung, verdichtet den Zervixschleim und verändert die Gebärmutterschleimhaut. Frauen unter 22 Jahren erhalten Georgette auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Georgette, Hormonales Kombinationsverhütungsmittel zur sicheren Empfängnisverhütung
Georgette ist ein hormonales Kombinationspräparat zur oralen Kontrazeption, das die beiden synthetischen Hormone Ethinylestradiol und Desogestrel enthält.
Das Arzneimittel gehört zur Gruppe der sogenannten Mikropillen und wird in Deutschland auf ärztliche Verschreibung abgegeben.
Georgette bietet bei korrekter Anwendung eine sehr hohe Verhütungssicherheit und ist zusätzlich zur Kontrolle des Menstruationszyklus geeignet.
In Deutschland unterliegt Georgette der Verschreibungspflicht und kann in Apotheken gegen Vorlage eines gültigen Rezepts erworben werden.
Junge Frauen unter 22 Jahren erhalten verschreibungspflichtige Verhütungsmittel im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Kosten der GKV.
Wirkmechanismus und hormonelle Wirkungsweise
Georgette wirkt durch das Zusammenspiel mehrerer kontrazeptiver Mechanismen, die gemeinsam eine ungewollte Schwangerschaft verhindern.
Der wichtigste Mechanismus ist die Hemmung der Ovulation: Das im Präparat enthaltene Progestogen Desogestrel unterdrückt in Kombination mit Ethinylestradiol die Ausschüttung der Gonadotropine LH und FSH aus der Hirnanhangdrüse, wodurch die Eireifung und der Eisprung ausbleiben.
Zusätzlich verdickt Desogestrel den Zervixschleim, sodass Spermien den Gebärmutterhals nur erschwert passieren können. Ausserdem verändert sich die Gebärmutterschleimhaut so, dass eine Einnistung einer befruchteten Eizelle unwahrscheinlich wird.
Diese Dreifachwirkung macht Georgette zu einem der sichersten reversiblen Verhütungsmittel, die zur Verfügung stehen.
Desogestrel ist ein modernes Progestogen der dritten Generation mit einem für diese Substanzklasse günstigen Nebenwirkungsprofil. Ethinylestradiol stabilisiert den Zyklus und vermindert das Auftreten von Zwischenblutungen.
Zugelassene Anwendungsgebiete
Georgette ist in Deutschland ausschliesslich zur Empfängnisverhütung bei geschlechtsreifen Frauen zugelassen.
Ein weiterer häufiger Anwendungsbereich in der klinischen Praxis ist die Regulierung eines unregelmässigen Menstruationszyklus sowie die Behandlung von Dysmenorrhoe, also schmerzhaften Regelblutungen.
Darüber hinaus kann Georgette im Rahmen eines Off-Label-Einsatzes zur Behandlung hormonbedingter Hautprobleme wie Akne eingesetzt werden, wenngleich spezifische Akne-Präparate mit Ethinylestradiol und Cyproteronacetat dafür speziell zugelassen sind.
Die ärztliche Beratung ist vor Beginn einer Verhütung mit Georgette unerlässlich, um individuelle Risikofaktoren abzuklären und das am besten geeignete Verhütungsmittel zu finden.
Gynäkologische Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) geben Leitlinien zur sicheren hormonellen Kontrazeption heraus.
Darreichungsform und Zusammensetzung
Georgette ist als Filmtablette erhältlich und enthält pro Tablette 20 Mikrogramm Ethinylestradiol und 150 Mikrogramm Desogestrel.
Die Tabletten sind in Blistern zu je 21 aktiven Tabletten verpackt, entsprechend einem klassischen 21-Tage-Schema mit anschliessender siebentägiger Einnahmepause.
Es gibt auch Varianten mit 28 Tabletten pro Blister, bei denen die letzten sieben Tabletten Placebos sind, um die tägliche Einnahmegewohnheit nicht zu unterbrechen.
Die Zusammensetzung entspricht dem Standard moderner niedrig dosierter Kombinationspillen und ist so gewählt, dass eine ausreichende kontrazeptive Wirkung bei möglichst geringer Hormonbelastung erreicht wird.
Alle sonstigen Bestandteile sind im Beipackzettel des jeweiligen Präparats angegeben und sollten bei bekannten Unverträglichkeiten beachtet werden.
Dosierung und Einnahmehinweise
Georgette wird in der Regel nach folgendem Schema eingenommen: Eine Tablette täglich, möglichst immer zur gleichen Uhrzeit, über 21 aufeinanderfolgende Tage.
Danach folgt eine Einnahmepause von sieben Tagen, in der eine Abbruchblutung auftreten kann.
Am achten Tag nach der Pause wird das nächste Blisterpaket begonnen, unabhängig davon, ob die Blutung noch andauert.
Bei der erstmaligen Einnahme sollte mit der ersten Tablette am ersten Tag der Regelblutung begonnen werden; in diesem Fall besteht sofortiger Schutz.
Bei Beginn ab dem zweiten bis fünften Zyklustag ist für die ersten sieben Tage eine zusätzliche Verhütungsmethode zu verwenden.
Wird eine Tablette vergessen, sollte sie so bald wie möglich nachgeholt werden. Bei einer Vergessenheitsdauer von mehr als zwölf Stunden kann der Verhütungsschutz für diesen Zyklus beeinträchtigt sein.
Detaillierte Hinweise zum Vorgehen bei vergessenen Tabletten sind dem Beipackzettel zu entnehmen.
Verhütungssicherheit und Pearl-Index
Die Verhütungssicherheit hormonaler Kombinationspräparate wird üblicherweise mit dem Pearl-Index angegeben.
Bei korrekter und konsequenter Anwendung liegt der Pearl-Index von Kombinationspillen wie Georgette bei etwa 0,1 bis 0,3, was bedeutet, dass von 1.000 Frauen, die das Präparat über ein Jahr anwenden, weniger als eine schwanger wird.
Bei typischer Anwendung, die gelegentliche Anwendungsfehler wie vergessene Tabletten einschliesst, liegt der Pearl-Index etwas höher. Die hohe Sicherheit setzt die konsequente tägliche Einnahme zur gleichen Zeit voraus.
Faktoren, die die Sicherheit vermindern können, umfassen vergessene Tabletten, Erbrechen oder Durchfall innerhalb von drei bis vier Stunden nach der Einnahme sowie die gleichzeitige Einnahme bestimmter Medikamente, die den Hormonabbau beschleunigen.
Verhütungspillen schützen nicht vor sexuell übertragbaren Infektionen; dafür ist zusätzlich die Verwendung von Kondomen erforderlich.
Nebenwirkungen und Verträglichkeit
Georgette wird von den meisten Frauen gut vertragen, kann aber wie alle hormonalen Kontrazeptiva Nebenwirkungen verursachen.
Häufige Nebenwirkungen umfassen Kopfschmerzen, Stimmungsschwankungen, vermindertes Sexualverlangen, Spannungsgefühl in der Brust, Ubelkeit, Gewichtszunahme und Zwischenblutungen, insbesondere in den ersten Einnahmemonaten.
Diese Beschwerden bessern sich häufig nach den ersten zwei bis drei Monaten spontan.
Seltene, aber schwerwiegende Risiken hormonaler Kombinationspräparate sind venöse Thromboembolien (Blutgerinnsel in den Venen), arterielle Ereignisse wie Herzinfarkt oder Schlaganfall sowie ein leicht erhöhtes Risiko für bestimmte Krebserkrankungen.
Das Thromboserisiko ist unter Pillenpräparaten der dritten Generation mit Desogestrel etwas höher als unter älteren Präparaten mit Levonorgestrel, aber insgesamt noch immer deutlich niedriger als das Thromboserisiko in der Schwangerschaft.
Bei Anzeichen einer Thrombose wie Beinschmerzen, Atemnot oder Brustschmerzen ist sofort der Notruf 112 zu verständigen.
Kontraindikationen
Georgette darf nicht eingenommen werden bei bekannter oder vermuteter Schwangerschaft, aktiver oder vorausgegangener venöser oder arterieller Thromboembolie, bei Vorliegen von Risikofaktoren für Thrombosen wie schwerem Bluthochdruck, unkontrolliertem Diabetes mit Gefässbeteiligung oder angeborenen Thrombophilien.
Weitere Kontraindikationen sind schwere Leber- oder Nierenerkrankungen, hormonabhängige maligne Erkrankungen (zum Beispiel Brustkrebs oder Gebärmutterkörperkrebs), ungeklärte vaginale Blutungen sowie bekannte Migräne mit Aura.
Frauen, die rauchen und älter als 35 Jahre sind, haben ein deutlich erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse unter kombinierten hormonalen Kontrazeptiva; in diesem Fall sollte eine Alternative wie die Minipille erwogen werden.
Die Gesamtheit der Kontraindikationen muss vor Beginn der Therapie durch die Ärztin oder den Arzt sorgfältig geprüft werden.
Wechselwirkungen mit Arzneimitteln und anderen Substanzen
Bestimmte Arzneimittel können die kontrazeptive Wirksamkeit von Georgette vermindern, indem sie den Abbau der Hormone in der Leber beschleunigen.
Zu diesen sogenannten Enzyminduktoren gehören Antiepileptika wie Carbamazepin, Phenytoin und Phenobarbital, das Antibiotikum Rifampicin sowie pflanzliche Mittel wie Johanniskraut (Hypericum perforatum).
Bei gleichzeitiger Einnahme solcher Mittel sollte zusätzlich eine nicht-hormonale Verhütungsmethode verwendet werden. Neuere Antiepileptika wie Lamotrigin, Topiramat oder Oxcarbazepin können ebenfalls Wechselwirkungen zeigen.
Umgekehrt kann Georgette die Blutspiegel bestimmter Arzneimittel beeinflussen, zum Beispiel von Cyclosporin oder Theophyllin.
Die behandelnde Ärztin oder der Arzt und die Apothekerin oder der Apotheker sollten immer über alle eingenommenen Medikamente informiert sein, damit mögliche Wechselwirkungen rechtzeitig erkannt und bewertet werden können.
Anwendung nach Schwangerschaft und Stillzeit
Nach einer Geburt sollte mit der Einnahme von Georgette frühestens sechs Wochen post partum begonnen werden, wenn die Frau nicht stillt.
Stillende Mütter sollten keine kombinierten hormonalen Kontrazeptiva verwenden, da Ethinylestradiol in die Muttermilch übergehen kann und die Milchproduktion beeinflussen kann.
Für stillende Frauen ist die Minipille (reines Progestogen) die bevorzugte hormonale Verhütungsoption.
Nach einem Abort im ersten Trimester kann sofort mit der Einnahme von Georgette begonnen werden; nach einem Abort im zweiten Trimester ist ein späterer Beginn empfohlen.
In jedem Fall sollte die Entscheidung für die geeignete Verhütungsmethode nach Schwangerschaft und Geburt in Absprache mit der Gynäkologin oder dem Gynäkologen getroffen werden, die individuelle Situation der Frau berücksichtigend.
Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Frauen unter 22 Jahren haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf verschreibungspflichtige Verhütungsmittel auf Kosten der GKV. Ab dem vollendeten 22.
Lebensjahr müssen Verhütungsmittel in der Regel selbst bezahlt werden.
Einige gesetzliche Krankenkassen bieten freiwillig Leistungen zur Verhütung auch für ältere Versicherungsmitglieder an; dies sollte direkt bei der jeweiligen Kasse erfragt werden.
Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen können unter Umstanden auch nach dem 22. Lebensjahr Kostenübernahme beantragen. Informationen zu Sonderregelungen und Erstattungsmöglichkeiten gibt die Krankenkasse oder der behandelnde Arzt.
Der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss, www.g-ba.de) legt fest, welche Leistungen von der GKV übernommen werden.
Gesundheitsvorsorge und Krebsfrüherkennung
Frauen, die hormonale Kontrazeptiva einnehmen, sollten regelmässig gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören der jährliche PAP-Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalsveränderungen sowie bei Bedarf weitere diagnostische Massnahmen.
Die Einnahme der Pille erhöht das relative Risiko für Gebärmutterhalskrebs und hepatozelluläre Karzinome leicht, vermindert gleichzeitig aber das Risiko für Eierstockkrebs und Endometriumkarzinom.
Diese Risiken und Schutzeffekte sollten im Rahmen der ärztlichen Beratung besprochen werden.
Frauen, die rauchen, sollten dringend eine Raucherentwöhnung in Betracht ziehen, da Rauchen in Kombination mit der Pille das Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko erheblich steigert.
Die pro-aktive Teilnahme an Krebsfrüherkennungsprogrammen ist für alle Pillenanwenderinnen empfehlenswert.
Ratschläge für die praktische Anwendung
Für eine zuverlässige Verhütungswirkung ist die konsequente tägliche Einnahme von Georgette zur gleichen Uhrzeit entscheidend.
Es empfiehlt sich, eine feste Erinnerungsstrategie zu etablieren, zum Beispiel die Einnahme im Zusammenhang mit einer täglichen Routine wie dem Zähneputzen am Morgen.
Tablet-Apps und Smartphone-Erinnerungen können helfen, Einnahmen nicht zu vergessen. Das Beipackzettelstudium vor Beginn der Einnahme ist wichtig, um alle relevanten Informationen zu kennen.
Bei Unsicherheiten zur Einnahme, Verträglichkeit oder zu möglichen Wechselwirkungen sollten Frauen immer ihre Gynäkologin oder ihren Gynäkologen oder die Apothekerin oder den Apotheker ansprechen.
Regelmässige Blutdruckkontrollen sind während der Anwendung hormonaler Verhütungsmittel empfehlenswert. Informationen zu aktuellen Sicherheitsinformationen zu Georgette stellt das BfArM (www.bfarm.de) zur Verfügung.
Informationsquellen und weiterführende Beratung
Verlässliche Informationen zu Georgette und hormonaler Verhütung sind über verschiedene Quellen zugänglich. Das BfArM (www.bfarm.de) veröffentlicht Zulassungsinformationen und aktuelle Sicherheitsmeldungen.
Die Gelbe Liste (www.gelbe-liste.de) stellt Fachinformationen für medizinisches Fachpersonal bereit. Das IQWiG (www.iqwig.de) bewertet den Nutzen von Arzneimitteln auf Basis wissenschaftlicher Evidenz.
Vertrauenswürdige Patienteninformationen bietet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.bzga.de). Gynäkologische Fachgesellschaften wie die DGGG publizieren Leitlinien zur hormonalen Kontrazeption.
Frauen mit spezifischen Fragen zu Verhütung, Reproduktion und Frauengesundheit werden an gynäkologischen Universitätsambulanzen und in Beratungsstellen fachkundig beraten.
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